Krankenbeförderung & Krankenkassen-AbrechnungKrankenfahrten in Bad Homburg & Hochtaunuskreis

Zu Arztterminen, Kliniken, Dialyse, Reha oder Therapien, auch rollstuhlgerecht. Bei Verordnung (Muster 4) rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

  • Mit Verordnung (Muster 4)
  • Direktabrechnung mit Kassen
  • Rollstuhl & Rollator
Krankenfahrten Bad Homburg: Fahrer unterstützt Patientin beim Einsteigen KI-generiert
Pünktlich zu Arzt & Klinik
Einfacher Ablauf

Ablauf Ihrer Krankenfahrt mit Verordnung (Muster 4)

In vier kurzen Schritten zu Ihrer Krankenbeförderung in Bad Homburg und Umgebung.

  1. 1. Fahrt anfragen

    Online oder telefonisch, gerne auch durch Angehörige, Praxen oder Pflegeheime.

  2. 2. Verordnung (Muster 4)

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt vorab die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) aus.

  3. 3. Genehmigung klären

    Wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Krankenkasse vorab zustimmen muss.

  4. 4. Feste Bestätigung

    Wir bestätigen Ihnen Termin und Abholzeit persönlich und verbindlich (Fahrbetrieb ab 01.01.2027).

Voraussetzungen der Krankenkassen

Kostenübernahme der Krankenfahrt durch die Krankenkasse

Ist die Fahrt medizinisch notwendig und verordnet, rechnen wir bei erfüllten Voraussetzungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Typische Fälle für Kassenabrechnung

  • Serienfahrten: Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
  • Pflegegrad: Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
  • Klinikaufenthalte: Stationäre Aufnahme, Entlassung oder vor-/nachstationäre Termine

Hinweis: Über die Kostenübernahme entscheidet Ihre Krankenkasse. Ohne Kassenübernahme fahren wir Sie gerne zum klaren Selbstzahler-Festpreis.

Zuzahlung & Befreiung bei Krankenfahrten

10 %

der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Mit gültigem Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse zahlen Sie 0 €.

Unterlagen für Ihre Krankenfahrt in Bad Homburg

  • Ärztliche Verordnung (Muster 4) im Original
  • Genehmigung der Krankenkasse (falls erforderlich)
  • Elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte)
  • Befreiungsausweis (falls vorhanden)

Datenschutz: Bitte senden Sie im Erstformular keine Fotos von Verordnungen oder Diagnosen. Die Unterlagen übergeben Sie einfach bei der Fahrt.

Disposition für Krankenfahrten im Hochtaunuskreis KI-generiert
Für Praxen, Kliniken & Pflegeeinrichtungen

Krankenfahrten für Praxen & Pflegeheime im Hochtaunuskreis

Sie planen Dialyse-, Therapie- oder Entlassungsfahrten ab dem 01.01.2027? Bei uns erreichen Sie Ihre festen Ansprechpartner direkt und ohne Warteschleife.

Krankenfahrt in Bad Homburg anfragen

Mit Verordnung (Muster 4) oder zur kurzen Vorabklärung: Wir beraten Sie gerne persönlich.

Direktwahl für Bad Homburg & Hochtaunuskreis:

0155 61040287

Persönlich für Sie erreichbar!

E-Mail: kontakt@ibre-fahrdienst.de
Anrufen Fahrt anfragen